Auf der Grundlage von § 4 der Corona Verordnung wird im TV Zell-Weierbach der Betrieb in der Sporthalle wie folgt geregelt:
- Das Betreten der Sporthalle erfolgt nacheinander, die Abstandsregel von 1,50 m ist immer einzuhalten.
- Begrenzung der Personenzahl in einer Halle = max. 20 Personen.
- Auch während der Sporteinheit beträgt der Mindestabstand, sofern sportartenbedingt möglich, 1,50 m.
- Eltern begleiten ihre Kinder nur bis vor die Halle, zuschauen ist nicht erlaubt.
Kinder brauchen vor dem ersten Sport eine Einverständniserklärung/ Gesundheitsabfrage mit Unterschrift der Eltern. - Die Übungsleiter führen Anwesenheitslisten, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
- Die Sporthalle muss regelmäßig und ausreichend gelüftet werden, dies erfolgt auch über die Notausgangstüren.
- Der Übungsleiter regelt den Ein-und Ausgangsverkehr bei Gruppenwechseln, dabei sollen die Teilnehmer möglichst nicht aufeinandertreffen.
- Eine Lüftungspause von 10 min. während des Gruppenwechsels muss gewährleistet werden.
- Nach dem Sportbetrieb reinigen die Teilnehmer selbst ihre Sportgeräte mit Desinfektionsmittel.
- Wenn es organisatorisch möglich ist, sollen die Gruppen sich in den Umkleiden nicht durchmischen.
- Der Aufenthalt in den Umkleiden und Duschen ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. - In den Sanitäranlagen müssen Badeschuhe getragen werden.
- Handwaschmittel / Desinfektion sowie Einmalhandtücher sind für
die regelmäßige Nutzung in Toiletten / Sanitäranlagen, als auch im Eingangsbereich zu finden. - Alle Teilnehmer verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.
Mitglieder und Sportteilnehmer werden regelmäßig über neue Regelungen von den Übungsleitern informiert.
Offenburg, den 30.6.2020, der Vorstand